Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und Lieferung von Produkten der GLEAM Technologies GmbH

GLEAM Technologies GmbH,
Markhofgasse 19
1030 Wien, Österreich
Firmennummer: 398434h

Der Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen seitens GLEAM Technologies GmbH gelten insofern nicht als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

GLEAM Technologies GmbH ist ein Unternehmen, das Cargo-Elektrofahrrädern und der Handel mit zusätzlichen Produkten herstellt, verkauft und vermietet sowie eine logistische Flotte von Cargo-Fahrrädern und dazugehörigen Dienstleistungen anbietet. Der Sitz des Unternehmens ist in der Markhofgasse 19, 1030 Wien, Österreich, Firmennummer: 398434h.

  • Kunde: alle natürlichen und juristischen Personen, mit denen GLEAM Technologies GmbH zu privaten, beruflichen oder gewerblichen Zwecken einen Kaufvertrag über eines von GLEAM Technologies GmbH vertriebenen Produkte abschließt.

  • Parteien: GLEAM Technologies GmbH und der Kunde.

  • Produkt: alle von GLEAM Technologies GmbH vertriebenen Produkte und deren Zusätze, die im Kaufvertrag spezialisiert werden.

  • Kaufvertrag: Jener Vertrag, der zwischen GLEAM Technologies GmbH und dem Kunden über den Kauf eines Produktes abgeschlossen wird und der auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen basiert.

  • Verbraucher: Eine Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer beruflichen noch gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

  • Verbrauchergeschäft: Rechtsgeschäfte zwischen GLEAM Technologies GmbH auf der einen und einem Verbraucher (Konsumenten) auf der anderen Seite.

Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch GLEAM Technologies GmbH als abgeschlossen.

Änderungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien erfolgen.

Nach Erteilung eines Auftrages durch den Kunden und die schriftliche Auftragsbestätigung durch GLEAM Technologies GmbH kann dieser Auftrag durch den Kunden nicht mehr storniert werden.

Verbrauchern steht eine 14-tägige Rücktrittsfrist vom Vertrag ab Besitzerlangung durch den Verbraucher zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GLEAM Technologies GmbH, Markhofgasse 19, 1030 Wien, Österreich, [email protected], Telefon: 436603148246) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an GLEAM Technologies powered by Technologies Added (Kapitein Grantstraat 9, 7821 Emmen, Netherlands) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren in durchschnittlichen Höhe von 200 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

– An GLEAM Technologies GmbH, Markhofgasse 19, 1030 Wien, Österreich, [email protected]

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Preise und Zahlungen

Die Preise für GLEAM Technologies GmbH’s Produkte verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, beinhalten keine Transportkosten und sind in Euro zu entrichten. Im Verrechnungsfall werden allfällige Steuern zum Produktpreis hinzugerechnet.

Nach Erhalt der Rechnung durch GLEAM Technologies GmbH hat der Kunde den darin genannten Betrag innerhalb von 30 Tagen auf das Konto Erste Bank, IBAN: AT61 2011 1838 1428 6800, BIC-Code GIBAATWWXXX zu überweisen.

Für den Verzugsfall, selbst wenn dieser nicht vom Kunden verschuldet ist, werden ab Fälligkeit 7% des Kaufpreises jährlich als Verzugszinsen berechnet.

Der Kaufpreis/Werklohn ist binnen 30 Tagen ab Rechnungseingang zu bezahlen.

Die Zahlung ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. dem Konto gutgeschrieben wurde. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, so gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Überweisungsauftrag spätestens am Fälligkeitsdatum erteilt wurde.

Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen das Eigentum von GLEAM Technologies GmbH. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese GLEAM Technologies GmbH rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Kunden bekannt gegeben wurde und GLEAM Technologies GmbH der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an GLEAM Technologies GmbH abgetreten, was diese jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen seitens GLEAM Technologies GmbH werden Zahlungen des Schuldners primär jenen Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Im Falle des Verzuges ist GLEAM Technologies GmbH berechtigt, die eigenen Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, GLEAM Technologies GmbH erkläret den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Die vereinbarten Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss zu laufen. GLEAM Technologies GmbH ist jedoch berechtigt, im Falle einer Verzögerung aufgrund höherer Gewalt die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern, längstens jedoch um sechs (6) Monate.

Kommt es aus anderen Gründen zum Lieferverzug und lässt GLEAM Technologies GmbH die Nachfrist von zwei (2) Monaten fruchtlos verstreichen, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

  • Erfüllungsort ist die vom Kunden angegebene Adresse
  • Gewährleistung und Garantie

Es gelten die Regeln zur gesetzlichen Gewährleistung im Falle des Auftretens eines Mangels.

Zusätzlich gewährt GLEAM Technologies GmbH die Garantie, dass das bestellte Produkt frei von Mängeln und Produktionsfehlern ist und die gewöhnlich vorausgesetzten sowie vertraglich bedungenen Eigenschaften vorweist. Der Inhalt dieser Garantie ist der separaten Garantieerklärung zu entnehmen, die ebenfalls einen integralen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, gelten die Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen hingegen jedenfalls.

Inspektion durch den Kunden

Nach Erhalt des Produktes ist der Kunde verpflichtet, das Produkt zu untersuchen und etwaige Mängel festzustellen. Im Falle eines Mangels ist GLEAM Technologies GmbH unverzüglich, spätestens aber innerhalb der nächsten 5 Tage, davon zu unterrichten. Es greifen die im vorigen Punkt angesprochenen Regelungen zu Gewährleistung und Garantie.

Schadenersatz und Haftungsausschluss

Die Haftung durch GLEAM Technologies GmbH wird auf grobe Fahrlässigkeit und Verschulden beschränkt. Dies gilt nicht für Personenschäden. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden sowie von sonstigen Schäden, wie insbesondere Vermögensschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des geschlossenen Kaufvertrages unwirksam sein, so bleibt der restliche Vertrag dennoch aufrecht. Die unwirksame Bestimmung wird in diesem Fall durch eine rechtskonforme Bestimmung ersetzt, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den darauf basierenden Kaufvertrag findet österreichisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand befindet sich in Wien, Österreich.

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

An GLEAM Technologies GmbH gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Mängelanzeigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.

Garantiebestimmungen für Verbraucher 

GLEAM Technologies GmbH gewährt ab Übernahme der Ware eine freiwillige Garantie von 5 Jahren auf Rahmenhintere SchwingarmeFräß– und Gussteile der zwischen der Schwingarme verbauten „Dynamic Tilting Technology“ und Trägergerüst der Aufbauten. Diese Garantie kommt bei Konstruktions- und Materialfehlern und damit verbundenen Schäden wie einem Rahmenbruch an diesen Teilen zu tragen und gilt weltweit. 

Die Garantie gilt nur wenn 

… der/die Eigentümer/in des Fahrzeuges auch der/die Erstbesitzer/in ist. 

… das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Kauf für den ersten rechtmäßigen Eigentümer bei GLEAM Technologies GmbH registriert wurde. 

… eine Rechnung/Kaufbeleg des GLEAM Produktes vorhanden ist. 

 der Lieferschein unterzeichnet an GLEAM Technologies GmbH übermittelt wurde. 

Die Garantie verfällt vollständig, wenn … 

…von GLEAM Technologies GmbH nicht autorisierte Umbauten, Modifizierungen, und Tuningmaßnahmen der Komponenten am Fahrzeug durchgeführt wurden. 

… Schäden am Rahmen oder Schwingarme durch Unfall, unsachgemäße Nutzung oder unsachgemäße Wartung von dem/der Nutzer/in verursacht wurden. 

… das Fahrzeug nicht nach den von GLEAM Technologies GmbH empfohlenen Beladungsvorgaben beziehungsweise höchst zulässigem Gesamtgewicht beladen wurde. 

… das Fahrzeug außerhalb der von GLEAM empfohlenen Nutzungsempfehlungen (siehe Benutzerhandbuch) betrieben wurde.  

… die Seriennummer des Fahrzeuges nicht festgestellt werden kann. 

Folgende Schäden und Bauteile sind aus der Garantie ausgeschlossen: 

  • Schäden durch natürlichen Verschleiß bei Bauteilen (Beispielsweise Korrosion) 
  • Schäden an Lackierung und Stickern 
  • Plastikabdeckungen und Plastikteile am Fahrzeug 
  • Verschleißteile (Schrauben, Muttern, Lager, Wellen, Ritzel, …) 
  • Herstellerspezifische Teile wie Motor, Getriebe, Riemen, Bremssysteme und deren dazugehörigen Verschleißteile. Hierzu gelten die vom Hersteller vorgegebenen Garantiebestimmungen. 
  • FLEXAufbautenderen Zubehör und Montageteile (Plattformen, Boxen, Wände, Rahmenkonstruktionen und Planen, …) 

Sollten produktions- oder transportbedingte Schäden oder Mängel an Verschleißteilen bei Erhalt der Lieferung vorliegen, erklärt sich der/die Käufer/in bereit diese innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware an GLEAM Technologies GmbH oder einen offiziellen GLEAM Händler oder Servicepartner zu melden, ansonsten erlischt der Anspruch auf Austausch/Ersatz dieser Teile im Rahmen der Garantie. Selbst durchgeführte Arbeitsleistungen am Fahrzeug werden nicht erstattet. Es sei denn diese Arbeitsleistungen wurden vorab mit GLEAM Technologies GmbH besprochen und autorisiert. 

Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf den defekten Teil und umfasst gegebenenfalls auch den Versand des neuen Teiles. Darüber hinaus gehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz, Arbeitsleistungskosten oder Nutzungsausfall, sind im Rahmen der Garantie ausgeschlossen. Garantieleistungen werden ab Erhalt der reparierten/erneuerten Ware nicht verlängert. Im Garantiefall muss das gesamte Fahrzeug an das Werk von GLEAM Technologies GmbH gesendet werden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von GLEAM Technologies GmbH über.  

GLEAM Technologies GmbH weist gemäß § 9b Abs 1 KSchG darauf hin, dass durch die Garantie die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht eingeschränkt wird.  

Garantiebestimmungen für Unternehmer 

GLEAM Technologies GmbH gewährt ab Übernahme der Ware durch einen gewerblichen Kunden eine freiwillige Garantie von 3 Jahren auf Rahmen, hintere Schwingarme und Trägergerüst der Aufbauten. Diese Garantie kommt bei Konstruktions- und Materialfehlern und damit verbundenen Schäden wie Rahmenbruch an diesen Teilen zu tragen und gilt weltweit. 

Die Garantie gilt nur wenn: 

… das Fahrzeug im Erstbesitz des Gewerbetreibenden ist. 

… das Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen nach Kauf für den ersten rechtmäßigen Eigentümer bei GLEAM Technologies GmbH registriert wurde. 

… eine Rechnung/Kaufbeleg des GLEAM Produktes vorhanden ist. 

… der Lieferschein unterzeichnet an GLEAM Technologies GmbH übermittelt wurde. 

Die Garantie verfällt vollständig, wenn … 

…von GLEAM Technologies GmbH nicht autorisierte Umbauten, Modifizierungen, und Tuningmaßnahmen der Komponenten am Fahrzeug durchgeführt wurden. 

… Schäden am Rahmen oder Schwingarme durch Unfall, unsachgemäße Nutzung oder unsachgemäße Wartung von dem/der Nutzer/in verursacht wurden. 

… das Fahrzeug nicht nach den von GLEAM Technologies GmbH empfohlenen Beladungsvorgaben beziehungsweise höchst zulässigem Gesamtgewicht beladen wurde. 

… das Fahrzeug außerhalb der von GLEAM empfohlenen Nutzungsempfehlungen (siehe Benutzerhandbuch) betrieben wurde.  

… die Seriennummer des Fahrzeuges nicht festgestellt werden kann. 

Folgende Schäden und Bauteile sind aus der Garantie ausgeschlossen: 

  • Schäden durch natürlichen Verschleiß bei Bauteilen (Beispielsweise Korrosion) 
  • Schäden an Lackierung und Stickern 
  • Plastikabdeckungen und Plastikteile am Fahrzeug 
  • Verschleißteile (Schrauben, Muttern, Lager, Wellen, Ritzel, …) 
  • Herstellerspezifische Teile wie Motor, Getriebe, Riemen, Bremssysteme und deren dazugehörigen Verschleißteile. Hierzu gelten die vom Hersteller vorgebenden Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen. Bitte beachten Sie dazu die Richtlinien für gewerbliche Nutzung des Herstellers bezüglich Gewährleistung und Garantie. 
  • FLEX-Aufbautenderen Zubehör und Montageteile (Plattformen, Boxen, Wände, Rahmenkonstruktionen und Planen, …) 

Sollten produktions- oder transportbedingte Schäden oder Mängel an Verschleißteilen bei Erhalt der Lieferung vorliegen, erklärt sich der/die Käufer/in bereit diese innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Ware an GLEAM Technologies GmbH oder einen offiziellen GLEAM Händler oder Servicepartner zu melden, ansonsten erlischt der Anspruch auf Austausch/Ersatz dieser Teile. Selbst durchgeführte Arbeitsleistungen am Fahrzeug werden nicht erstattet, es sei denn diese Arbeitsleistungen wurden vorab von GLEAM Technologies GmbH autorisiert. 

Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf den defekten Teil und umfasst nicht den Versand des neuen Teiles. Darüber hinaus gehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz, Arbeitsleistungskosten oder Nutzungsausfall, sind im Rahmen der Garantie sind ausgeschlossen.

Garantieleistungen werden ab Erhalt der reparierten/erneuerten Ware nicht verlängert. Im Garantiefall muss das gesamte Fahrzeug an das Werk von GLEAM Technologies GmbH gesendet werden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von GLEAM Technologies GmbH über.